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- Führerscheinausbildung
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FÜHRERSCHEIN mehr Informationen |
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Im theoretischen Unterricht wird der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich
12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff erforderlich. Bei einer Erweiterung (z.B. von Klasse B auf C) reduziert sich dies auf lediglich 6 Pflichtstunden. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren jedoch in den einzelnen Klassen.
Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit besonderen Ausbildungsfahrten abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.
Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen 1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
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