Fahrschule Andreas Bönisch
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FÜHRERSCHEIN
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Im theoretischen Unterricht wird der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich
12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff
erforderlich. Bei einer Erweiterung (z.B. von Klasse B auf C) reduziert sich dies auf lediglich 6 Pflichtstunden. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren jedoch in den einzelnen Klassen.

Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit besonderen Ausbildungsfahrten abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.

Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen 1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.




FÜHRERSCHEINKLASSEN A,B,BE
Motorrad und PKW
Die Klasse A1 beschreibt den sogenannten "kleinen" Motorradführerschein. Er kann breits mit mit sechzehn Jahren erworben werden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt jedoch für nicht Volljährige auf 80 km/h beschränkt. Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Die Klasse A gibt ist die 18- bis 24jährigen zuerst "beschränkt". Das bedeutet, daß die Maschine leistungsbeschränkt (in Bezug auf Motorkraft und Gewicht) ist. DieBeschränkung entfällt erst nach Ablauf von zwei Jahren.

Mit der unbeschränkten Klasse A darf man "offene" Motorräder fahren (unabhängig von Motorleistung). Die Klasse A unbeschränkt wird automatisch vergeben, nachdem bereits zwei Jahre die Klasse A beschränkt vorhanden ist.

Die Klasse B berechtigt zum Führen von PKW. Die Klasse BE ermöglicht das Fahren von PKW mit Hängern.

Informationen zu den Ausbildungsfahrzeugen >>

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